Rehabilitation
Therapeutische Angebote
Allgemeines
Es gibt verschiedene Rehabilitationsformen mit unterschiedlichen Indikationskriterien. Je nach Indikation und Absprache vermitteln wir unsere KlientInnen in eine dieser Rehabilitationen. Hierzu gehört das Erstellen des Sozialberichtes, die Hilfestellung beim Ausfüllen aller übrigen Antragsunterlagen, sowie die inhaltliche Therapievorbereitung und die Betreuung bis zum Rehabilitationsbeginn.
Die Vermittlung in eine Rehabilitationsbehandlung ist kostenlos.
Kostenträger
Rehabilitationen werden in der Bundesrepublik Deutschland vorrangig von den Rentenversicherungsträgern und nachrangig von den Krankenkassen finanziert.
Stationäre Rehabilitation in einer Suchtfachklinik
Stationäre Rehabilitationen finden in Suchtfachkliniken statt und dauern in der Regel zwischen 6 und 16 Wochen.
Eine stationäre Rehabilitation ist angezeigt bei Personen
- bei denen sich nach Entgiftung keine Abstinenzfähigkeit abzeichnet
- mit schweren körperlichen und/oder seelischen Erkrankungen in Verbindung mit süchtigem Verhalten
- bei denen soziale Bezüge fehlen oder Kontaktmöglichkeiten stark beeinträchtigt sind
- bei denen ein längerfristiger zeitlicher und/oder räumlicher Abstand zu ihrem alltäglichen Umfeld sinnvoll erscheint
- bei Selbst- und/oder Fremdgefährdung
Ganztägig ambulante Rehabilitaton in einer Suchttagesklinik
Eine weitere Möglichkeit bietet die ganztägig ambulante Rehabilitation in einer Tagesklinik. Dieses Modell kommt in Betracht für Personen
- die nach ihrer Entgiftung noch keine tragfähige Abstinenzfähigkeit entwickelt haben, sich aber zutrauen, in den Zeiten außerhalb der Klinik (abends und am Wochenende) nicht zu trinken
- bei denen eine vollstationäre Rehabilitation nicht notwendig ist, jedoch eine ambulante Rehabilitation nicht ausreicht
- bei denen keine weit fortgeschrittene Chronifizierung der Suchterkrankung und der damit verbundenen Folgeschäden besteht
Ambulante Rehabilitation in unserer PSB
Eine ambulante Rehabilitation kommt in Betracht, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind.
- nachweisliche Suchtmittelabstinenz (mindestens 6 Wochen)
- feste Wohnmöglichkeit
- gesicherte Existenz und unterstützendes soziales Umfeld
- Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit
- Verbindlichkeit und Bereitschaft zum Einhalten des Therapieplans
- stabile Veränderungsmotivation
- Ausschluss einer schweren seelischen oder körperlichen Symptomatik
- keine Selbst- und/oder Fremdgefährdung
Ambulante Weiterbehandlung (Nachsorgebehandlung)
Auf eine stationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation folgt in der Regel nach Empfehlung der Fachklinik eine 6-monatige Nachsorgebehandlung. Diese bieten wir im Rahmen einer Nachsorgegruppe an, bei Bedarf sind auch Einzelbehandlungen möglich.
Die Gruppe findet wöchentlich statt; ergänzend dazu werden Einzel- und/oder Paargespräche durchgeführt. Die Teilnahme ist verbindlich, Alkoholabstinenz wird vorausgesetzt. Grundlage ist eine schriftliche Behandlungsvereinbarung, in der TherapeutIn und KlientIn gemeinsam Dauer, Ziele und Inhalte der Nachsorge festhalten.
Die Kosten für die Nachsorge werden in der Regel von den Kostenträgern übernommen.